
Mit Beschluss des Rates der Stadt Warstein vom 16.12.2008 über die Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung wurde die Niederschlagswassergebühr in Warstein zum 01.01.2009 eingeführt.
Die Niederschlagswassergebühr wird erhoben für bebaute und/oder befestigte Grundstücksflächen, von denen Niederschlagswasser abflusswirksam in die öffentliche Abwasseranlage gelangen kann. Der Gebührensatz für den Quadratmeter abflusswirksam bebauter und/oder befestigter Fläche beträgt 0,76 €.
Mit Porenpflaster, sog. Öko-Pflaster befestigte Flächen werden nicht veranlagt. Mit Kies, Sand, Schotter, Rasen oder Rasengittersteinen befestigte Flächen, die als stark durchlässig einzuordnen sind, gelten als nichteinleitend und werden daher auch nicht veranlagt.
Gründächer mit einer dauerhaft geschlossenen Pflanzendecke, die dauerhaft einen verzögerten oder verringerten Abfluss der Niederschlagswassers bewirken, werden nur zu 75 % als bebaute Fläche veranlagt.
Auch Anlagen zur Regenwasserrückhaltung oder für Brauchwasser werden berücksichtigt. Eine Regenwassernutzungsanlage wird erst ab einem Speichervolumen von mehr als 2 m³ berücksichtigt und wenn das Rückhaltevolumen eine Mindestgröße von 20 Litern Niederschlagswasser pro m² der angeschlossenen Fläche aufweist. Liegen diese Voraussetzungen vor, erfolgt ein pauschaler Abschlag in Höhe von 25 % für die Fläche, mit der die Anlage gespeist wird.
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